Donnerstag, 5. März 2015

Ungereimtheiten: Wiebelskircher Waldgeräusche

Ungereimtheiten: Wiebelskircher Waldgeräusche: . Laut dem Bundesnaturschutzgesetz §39 ist das Bäumefällen zwischen dem 01. März und dem 30. September verboten. Das gilt aber ...

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